Risikominimierung für unsere Kunden

Pressemeldung

18.12.2010
Risikominimierung für unsere Kunden

Aufgrund der EU Verordnung 883/2004 Entsenderichtlinien - Rechtsvorschriften des Beschäftigterstaates kommen zur Anwendung - hat die diwa Personalservice GmbH mit Wirkung vom 01.06.2010 sämtliche Dienstnehmer aus den EU-Nachbarstaaten in Österreich mit österreichischen Dienstverträgen angemeldet.

Das bedeutet, dass alle Dienstnehmer bei den östereichischen Krankenkassen gemeldet sind und diese Meldung auch bereits vor Einsatzbeginn am Einsatzort vorliegt. Ein weiterer Punkt umfasst die Entlohnung, die nun gemäß den Vorgaben der jeweiligen österreichischen Kollektivverträge erfolgt. Die Meldung bei der Bau-, Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ist verpflichtend für uns. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhält jeder Kunde beigefügt zu den Rechnungen. Zusätzlich wird auch die Kommunalsteuer durch diwa Personalservice GmbH an die jeweiligen Gemeinden abgeführt. Diese Tatsachen sprechen für diwa, als zuverlässigen, fairen und transparenten Partner, sowohl für Kunden, als auch für Mitarbeiter.

Petra Berger und Thomas Zais aus der Partnergeschäftsstelle in Chemnitz
 
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